Ausland von A bis Z

Andere Institute

Sie können auch über die ERASMUS+-Partnerschaft eines anderen Institutes als der Romanistik in ein romanischsprachiges Land gehen, z.B. mit dem Institut Ihres Zweitfaches oder bei Möglichkeit ein ganz fremdes Institut. 

Da ERASMUS+-Verträge zwischen Instituten bestehen und somit eine gewisse fachliche Vorprägung der Verbindung besteht, wenden Sie sich an die zuständigen Koordinator/innen der jeweiligen Verbindung, um herauszufinden, ob Sie z.B. auch als fachfremde Person einen ERASMUS-Aufenthalt durchführen können. 

Alle ERASMUS+-Verbindungen und Fachkoordinatoren finden Sie hier.

Anerkennung

Vor der Abreise unterzeichnen die Stududent/innen mit der Heimat- und der Partnerhochschule einen "Studienvertrag" (Learning Agreement = LA), in dem das Studienprogramm für den Auslandsaufenthalt und dessen Anerkennung an der Heimathochschule festgelegt ist.

Alle an der Partnerhochschule abgeschlossenen Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und den erzielten Anrechnungspunkten angegeben.

Alle akademischen Leistungen, die imLearning Agreement for Studiesvereinbart sind, werden anerkannt.

Das Institut für Romanistik bzw. das ZPA hat für die Anerkennung bei Rückkehr nach Rostock ein Äquifalenzfestellungs-Formular entwickelt. Dieses bringen Sie ausgefüllt für das Modul/Veranstaltung zusammen mit Ihrem Transcript of Records(Übersicht der erbrachten Leistungen der Gasthochschule) in die Sprechstunde der zuständigen Personen am Institut mit.

Es gelten folgende Regelungen:

  • ECTS = LP
  • Vorlesungsähnliche Lehrveranstaltungen mit 2 SWS = 3 ECTS
  • Übungsähnliche Lehrveranstaltungen mit 2 SWS = 3 ECTS
  • Seminarähnliche Lehrveranstaltungen mit 2SWS und Prüfungsleistung = 6 ECTS
  • Licencekurse/BA-Kurse entsprechen Grund- und Mittelkursen und Proseminaren
  • Masterkurse können als Hauptseminare und Oberkurse anerkannt werden. (Sollten Sie beabsichtigen beide HS im Ausland zu absolvieren, bitten wir Sie um Rücksprache.)
  • Kurse, die regelmäßig besucht wurden, aber ohne mündliche oder schriftliche Prüfung oder Leistung abgeschlossen wurden, können als Teilnahmenachweise angerechnet werden.

Äquivalenz

Zur Äquivalenzfeststellung füllen Sie bitte untenstehende Formulare aus:

BA/MA/altes Lehramt

FormularÄquivalenzfeststellung Teilnahmenachweis

Formular Äquivalenzfeststellung Leistungsnachweis

Neues Lehramt (modularisiert):

www.zpa.uni-rostock.de/fileadmin/ZPA/Anerkennung_bisheriger_Studien-_und_Pruefungsleistungen.pdf

AL/APL

AL steht für „aide au logement“ und APL für „aide personnalisée au logement“, beide bezeichnen ein französisches Wohngeld, das auch ausländischen Studenten/innen zu steht. Die Beantragung erfolgt (auch online) bei der CAF („Caisse d’allocations familiales“), dem Verwaltungsorgan, das für die finanzielle Unterstützung für Familien und Student/innen in Frankreich verantwortlich ist. Weitere Information zu den APL finden Sie hier:http://www.allemagne.campusfrance.org/node/93988

Beurlaubung

Während des ERASMUS-Aufenthalts können Sie sich von der Universität Rostock beurlauben lassen, müssen Sie aber nicht. Durch die Beantragung eines Urlaubssemesters sind Sie in diesem Semester in Rostock nicht prüfungsberechtigt.

Campus France

Campus France ist ein Infobüro der Französischen Botschaft in Deutschland (im Institut Français in Berlin ansässig), das über das Studium in Frankreich berät. Es bietet zudem eine sehr gute und praktische Internetseite (auf Französisch oder auf Deutsch) mit vielen Erklärungen und Tipps rund um das Thema „In Frankreich studieren“ an. Die Internetseite können Sie hier besuchen.  

CROUS

CROUS ist ein wichtiges Acronym, das jede/r Student/in in Frankreich kennt. Es steht für "Centre Régional des Oeuvres Universitaires et Scolaires"und ist die französische Bezeichnung für das regionale Studentenwerk. Das CROUS bietet u.a. Zimmer und Apartments in Student/innenwohnheimen, sowie einige Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare. Ein großer Anteil des Wohnparks wird für die Unterbringung von ausländischen Student/innen reserviert. Es ist auch für die Mensen ("RU", restaurant universitaire) zuständig.

Nähere Informationen werden Sie nach Ihrer Nominierung von der Gastuniversität erhalten.

Ihr zuständiges CROUS sowie die Liste aller Wohnheime können Sie bereits auf der Seite des überregionalen Studentenwerkes einsehen:

http://www.cnous.fr/carte/

Dokumente für die Anmeldung bei der Partneruniversität

Je nach Partneruniversität werden unterschiedliche Dokumente verlangt.

In der Regel werden sie Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen International Offices der Partneruniversitäten.

Dazu können u.a. gehören:

o   eine internationale Geburtsurkunde (stellt das Standesamt aus, auf dem Sie bei der Geburt registriert wurden)

o   die Übersetzung relevanter Zeugnisse (die nicht älter als 3 Monate und von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt werden können), wie z.B. Abiturzeugnis.

o   eine Studienbescheinigung aus Rostock

o   Passbilder in ausreichender Zahl

o   eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem ERASMUS-Programm

o   Krankenversicherungsnachweis, wie z.B. die Europäische Krankenversicherungskarte.

ECTS

Das "European Credit Transfer System" erleichtert das Studieren im Ausland im Rahmen der ERASMUS+ Partnerschaften. Mit diesem Kreditpunktesystem wird gewährleistet, dass erbrachte Studienleistungen an der Partnereinrichtung an der Heimatuniversität anerkannt werden. Somit soll einer Verlängerung der Studienzeit entgegengewirkt werden. Der Auslandsaufenthalt soll sich möglichst harmonisch in den gesamten Studienablauf einfügen.

Das ECTS baut auf folgenden Grundprinzipien auf:

Für jede einzelne Lehrveranstaltung werden auf der Grundlage der Arbeitsbelastung für eine/n durchschnittlichen Student/in ECTS-Punkte vergeben. (Ein akademisches Jahr = 60 ECTS-Punkte)

Die Hochschulen halten ein Informationspaket vor, in dem alle Lehrveranstaltungen, an denen die ERASMUS+ Student/innen teilnehmen können, mit den jeweiligen ECTS-Punkten aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind.

Erfahrungsberichte

Vor der Abreise und nach der Abreise kann das Stöbern im Archiv nicht schaden. Zögern Sie dabei nicht, die Mitstudent/innen zu kontaktieren. Sie helfen gerne!

www.uni-rostock.de/login/

Finanzierung

https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/finanzierung/

Formulare

https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/

Grundschullehramt:

Das ERASMUS+-Studium ist selbstverständlich auch für Lehramt an Grundschulen offen.

Wenn Sie Französisch studieren, können Sie natürlich einen unserer Plätze in Anspruch nehmen.

Auch Ihre weiteren Studienfächer können Partnerschaften mit Frankreich haben; um diesen Platz wahrnehmen zu können, kontaktieren Sie den/die zuständige/n Koordinator/in Ihres anderen Studienfachs. In diesem Fall bitten wir Sie um Absprache mit uns bzgl. Ihres LA im Fach Französisch; die anderen Studienfächer besprechen Sie mit den Koordinator/innen des jeweiligen Faches.

Eine weitere Möglichkeit ist auch der PAD (s. weitere Möglichkeiten).

Koordinator/innen

Die zuständigen Koordinator/innen am Institut für Romanistik sind Ihre Ansprechpartner/innen für den ERASMUS-Aufenthalt an den Partneruniversitäten der Romanistik, die Koordinator/innen der anderen Institute erfragen Sie bitte am jeweiligen Institut. An den ausländischen Universitäten gibt es ebenfalls ERASMUS-Koordinator/innen, die Ansprechpartner/innen und Berater/innen während des ERASMUS-Aufenthalts für die Incoming-Students sind. Informieren Sie sich auf den Pages der jeweiligen Hochschule.

Learning Agreement for Studies (LA)

Das Learning Agreement ist eine Art Studienvertrag mit der Partneruniversität. Sie müssen Kurse im Umfang von mindestens 30 ECTS besuchen. Bei weniger als 10 ECTS-CP pro Semester muss die ERASMUS+ Förderung zurückgezahlt werden: www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-bewerbung-und-foerderung/

Vor Studienbeginn füllen Sie in Rostock (siehe Checkliste) das Learning Agreement for Studies (Section before the mobility).

Nach Studienbeginn an der Partneruniversität kann das Learning Agreement noch einmal geändert werden, benutzen Sie dafür das FormularLearning Agreement for Studies (Section during the mobility). Nach Änderung des Learning Agreement ist der festgelegte Studienplan einzuhalten.

Lehrangebot an den Partneruniversitäten

Informieren Sie sich über Internet über das Lehrangebot der Partneruniversität. Sollte das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht zur Verfügung stehen, so richten Sie Ihre Planung bitte nach den Vorgaben des letzten verfügbaren Vorlesungsverzeichnisses und gleichen Ihre Angaben hinterher mit dem/der zuständigen Koordinator/in ab. Zentrale Vorlesungsverzeichnisse existieren nicht in jedem Falle, besuchen Sie deshalb die Seiten der zuständigen Institute oder Dozent/innen. Nehmen Sie sich dafür Zeit und entdecken Sie das Lehrangebot der Gasthochschule. Das Formular Learning Agreement for Studies (Section during the mobility) ist für Änderungsbedürfnisse nach Ankunft im Ausland vorgesehen. (s. Checkliste)

Noten

Jedem ERASMUS-Vertrag liegt eine Notenäquivalenz bei. Diese können Sie hier für französische Noten, italienische Noten oder spanische Noten finden.

Prüfungen an der Universität Rostock während des Erasmus-Aufenthalts

z.Zt. in Bearbeitung.

Grundsätzlich gilt, dass bei Beurlaubung auch Ihr Prüfungsrecht erlischt.

RIH

Das Rostock International House ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu den internationalen Beziehungen und Austauschaktivitäten der Universität Rostock. Es bietet allen interessierten Student/innen regelmäßig umfassende Informationsveranstaltungen zum Thema "Studium und Praktikum im Ausland" an. Die Teilnahme ist Voraussetzung für alle weiteren Beratungsgespräche im RIH. Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/ sowie unter News  über aktuelle Termine und Informationen.

Semesterbeginn

Der Semesterbeginn an den Partnerhochschulen unterscheidet sich in den meisten Fällen von dem an unserer Universität. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten zu den einzelnen Hochschulen über die jeweiligen Termine.

Semesterbeitrag / Semesterticket

Erasmus-Student/innen zahlen keine Studiengebühren, lediglich kleinere Beitragsleistungen (Verwaltung, studentenwerkmäßige Leistungen).

An der Universität Rostock müssen Sie den vollen Beitrag zahlen. Sie können sich lediglich Ihr Semesterticket erstatten lassen. (http://asta-rostock.de/semesterticket-rueckerstattung/)

Sprachanforderungen

Für eine Bewerbung im Fachbereich für Romanistik muss mindestens das Niveau B1 in der jeweiligen Landessprache (Ausnahme Italienisch) nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich über die Internetseite der Partneruniversität über das erforderliche Niveau.

Studieren in Italien

Die Seiten erlauben ähnlich wie Campus France einen Überblick über die italienische Universitätenlandschaft.

http://www.studieren-in-italien.de/

http://www.studieren-in-italien.it/

Transcript of Records

Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters stellt die ausländische Universität i.d.R. ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Darin sind die Veranstaltungen mit den Credits und Noten aufgeführt. Fragen Sie an der Gastuniversität frühzeitig nach, ob ein ToR ausgestellt wird.

Das ToR müssen Sie sich am Institut für Romanistik in einen Äquivalenznachweis übertragen lassen. (s. Checkliste).

Unterkunft

Frankreich: Eine sehr detaillierte Darstellung sowie die Erläuterung der französischen Bezeichnungen rund um das Thema "Wohnen" (colocation, foyer, CROUS, etc.) dazu finden Sie auf Campus France: http://www.allemagne.campusfrance.org/node/93634

Italien: In Italien gibt es wenige Wohnheimplätze für ausländische Student/innen. Sie sind am besten beraten, wenn Sie im Internet (z.B. unter http://www.easystanza.it/) oder vor Ort an der sogenannten ‚bacheca‘, dem Schwarzen Brett, der Uni suchen. Suchen Sie auch nach ERASMUS-Gruppen auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken. Dort werden auch Wohnung oder praktische Alltagsgegenstände (z.B. Fahrräder) oder andere Überlebenstipps bekannt gemacht.

Spanien:

[Airbnb]https://www.airbnb.de/
[Idealista]http://www.idealista.com/
[Nuroa]http://www.nuroa.es/compartir/valladolid
[Piso compartido]http://www.pisocompartido.com/habitaciones-valladolid/2
[Erasmusu.com]http://erasmusu.com/es/erasmus-valladolid/alquiler-habitaciones-estudiantes
[Milanuncios]http://www.milanuncios.com/pisos-compartidos-en-valladolid/
[Couchsurfing]https://www.couchsurfing.com/

Verlängerung des Aufenthalts

Die Verlängerung des Auslandsstudiums ist nur nach vorheriger Absprache mit der Partneruniversität sowie dem/der zuständigen Erasmus-Koordinator/in möglich und nur vom Winter- auf ein Sommersemester. Eine Verlängerung ist nicht in allen Austauschverträgen mit den Partneruniversitäten vorgesehen bzw. möglich. Kontaktieren Sie bei Interesse den/die zuständige/n Koordinator/in, sowohl der Partneruniversität als auch am Institut für Romanistik.

Verpflichtender Online – Sprachtest 

www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/sprachliche-vorbereitungen/

Versicherung

www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/erasmus-studium/versicherungsschutz/