BAföG

Allgemeine Bestimmungen finden Sie auf  der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de

BAföG-Nachweis

Zuständig für die Bescheinigung der Studienleistungen für BAföG-Anträge am Institut für Romanistik ist Frau Prof. Dr. Steffi Morkötter, die Ihnen in ihren Sprechzeiten zur Verfügung steht.

Der BAFöG-Nachweis, der gemäß § 48 des Ausbildungsförderungsgesetzes nach dem 4. Semester des Fachstudiums zu erbringen ist, wird vom Institut dann erteilt, wenn die bis dahin laut jeweiliger Studienordnung vorgeschriebenen Leistungen erbracht worden sind.

Es gelten die in den jeweiligen Studienplänen / Studienverlaufsempfehlungen aufgeführten Anforderungen. Darüber hinaus kann das Modulhandbuch als Orientierung dienen. Alle wichtigen Ordnungen finden Sie unter: https://www.romanistik.uni-rostock.de/studium/studium-uebersicht-am-ir/

Aus diesen Übersichten gehen die Mindestanforderungen hervor, die zur Bescheinigung eines dem Studien- und Prüfungsplans entsprechenden Studienverlaufs erfüllt sein müssen.

Stellen Sie vor der Bitte um die BAföG-Bescheinigung sicher, dass Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können und bringen Sie diese zur Besprechung im Original mit.

Verfahren bei noch ausstehenden Studienleistungen:

Da sich aufgrund der Terminlage bestimmte Leistungen (z.B. Hausarbeiten) noch in der Bewertungsphase befinden können, gilt folgende Regelung:

Es müssen alle laut Studienplan bis zum 3. Fachsemester geforderten Leistungen erbracht sowie die für das 4. Fachsemester geforderten Leistungen nachgewiesen werden.

Bei Hausarbeiten, die bis zum Termin des BAföG-Nachweises zwar abgegeben, aber noch nicht bewertet wurden, erfolgt der Nachweis über eine Kopie des Deckblattes der Arbeit, auf der mittels eines Eingangsstempels sowie einer Unterschrift durch das Sekretariat (Frau Voß) bzw. das Prüfungsamt (Frau Mathiszik für Bachelor/Master, Frau Oberländer für Lehramt) die Abgabe der Arbeit bestätigt wird. Ohne einen solchen Nachweis kann eine sich in der Bewertung befindliche Hausarbeit nicht berücksichtigt werden.

Alternativ kann eine Bestätigung der Dozenten eingereicht werden. (s. Klausuren)

Bei Klausuren, die zwar geschrieben, aber bis zum Termin des BAföG-Nachweises  noch nicht bewertet wurden, ist die Teilnahme an der Klausur durch die Unterschrift des/der Dozierenden auf einem Formular zu bestätigen.

Bei mündlichen Prüfungen ist der Termin der Prüfung so zu legen, dass das Ergebnis bis zur benötigten BAföG-Bescheinigung vorliegt. Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung ist durch einen Ausdruck aus dem Prüfungsaccount bzw. durch eine Bescheinigung durch den Dozenten/die Dozentin nachzuweisen (s. Klausuren). 

Sonstiges

Studierende, die sich in einem höheren als dem 4. Fachsemester befinden und BAföG wieder beantragen möchten, müssen die bis zum jeweiligen Semester in ihrer Studienordnung / ihrem Studienplan vorgesehenen Leistungen nachweisen können. Bringen Sie die Belege für diese Leistungen im Original mit in die Sprechstunde.

Bei anderen Studienkrediten achten Sie bitte auf die vom Kreditgeber geforderten Leistungen und bringen Sie die Belege im Original für diese Leistungen zur Bestätigung mit.

Für BAföG-Bescheinigungen während Auslandsaufenthalten wenden Sie sich an folgende Personen: Fr. Laorden (Spanien) / Hr. Hein (Frankreich) / Fr. Dietz (Italien).

Termine

Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des BAföG-Antrags und planen Sie entsprechend im Voraus. Sprechstunden können nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden, so dass Planungsschwierigkeiten Ihrerseits nicht durch gesonderte Termine aufgefangen werden können.

Dies gilt besonders für die vorlesungsfreie Zeit.