Studienort- und Studiengangwechsel
1. Äquivalenzfeststellungen und Einstufungen bei Fach- oder Universitätswechseln
Die Einstufung und Anerkennung von in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten (Inland oder Ausland) erbrachten Leistungen (Äquivalenzfeststellung) erfolgt zentral bei der jeweiligen Studienfachberatung, nicht über die jeweiligen Bereichsvertreter (Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Sprachpraxis, Fachdidaktik).
Die jeweilig Zuständigen händigen auf Anfrage ein Formular aus, nachdem die auf Äquivalenz zu prüfenden Leistungen vom Studierenden selbst vorsortiert und zugeordnet werden. Die Fristen zur Einreichung der Unterlagen sind in den RPO1 und SPSO2 des von Ihnen studierten Studiengangs geregelt. Die für die Äquivalenzfestellung benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen Prüfungsamts. Darüber hinaus finden Sie in der Rubrik Studium auf der Seite der studierten Sprache unter "Formulare, Anträge und Prüfungsanmeldungen" einen Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen. Auf individuelle Anforderung der Beauftragten sind von den Antragstellern ergänzende Unterlagen vorzulegen, um eine sachgerechte Beurteilung zu ermöglichen.
Nach Prüfung der Unterlagen dokumentieren die Beauftragten die Empfehlung für die Äquivalenzfeststellung und leiten ihre Empfehlung sowie die begründenden Unterlagen an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter. Der zuständige Prüfungsausschuss nimmt die Feststellung vor, dokumentiert und kommuniziert die Äquivalenzfeststellung.
Zuständig sind:
- Dr. José Blanco Mayor / Dr. Silvia Pesce für Lehramt Spanisch
- Dr. Stefanie Wagner für Lehramt Französisch
- Jonas Heimann / María O´Higgins für Bachelor Spanisch und Französisch
- Svea Dietz für Lehramt und Bachelor Italienisch
- PD Dr. Beate Kern für Master-Studiengänge
Eine ausführliche Übersicht zu den Zuständigkeiten und Kontaktadressen finden Sie hier.
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1 Rahmenprüfungsordnung
2 Studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnung
2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland bei Studienortwechsel:
Leistungsnachweise erkennt das Institut auch dann als äquivalenzberechtigt an bzw. stellt eine entsprechende Empfehlung für die zuständigen Prüfungsämter aus, wenn die Art der im Ausland erbrachten Leistung nicht mit der Leistungsart übereinstimmt, die die Rostocker Prüfungsordnung vorsieht (z.B. Klausur statt Hausarbeit). Grundlage dieser Entscheidung ist die Anerkennung der europäischen / internationalen wissenschaftskulturellen Vielfalt.
Die Studierenden sollten sich nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland möglichst bald am Institut die Empfehlung des Instituts zur Anerkennung ihrer Auslandsleistungen einholen und diese beim Prüfungsamt vorlegen. Weitere Kommentare zum Vorgehen und Ablauf siehe oben.
Zuständigkeitsverteilung am Institut für Romanistik:
- für Studienleistungen aus hispanophonen Gebieten: Dr. María Teresa Laorden
- für Studienleistungen aus frankophonen Gebieten: Konstantin Hein
- für Studienleistungen aus italophonen Gebieten: Svea Dietz