Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
1. Allgemeine Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
2. Fachspezifische Grundsätze für das wissenschaftliche Arbeiten am Institut für Romanistik
3. Vorlagen für wissenschaftliche Arbeiten
1. Allgemeine Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis und ist somit für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlich. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen (bis hin zum Ausschluss aus der Universität, gemäß §51 (8) Landeshochschulgesetz - LHG M-V) nach sich ziehen.
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekennzeichnete Übernahme von fremdem geistigem Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.
Dies gilt auch und besonders für den Einsatz von generativen Large Language Models wie z.B. ChatGPT für die Erstellung schriftlicher Prüfungsleistungen, ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen ist das Delegieren von Prüfungsleistungen an Dritte („Ghostwriting“).
Grundsätzlich gilt:
- Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen. Darüber hinaus sind die Fachspezifischen Grundsätze für das wissenschaftliche Arbeiten am Institut für Romanistik verbindlich einzuhalten
- Die Einreichung von schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zum Abgabetermin muss (auch) digital erfolgen, die Druckfassung inklusive original unterschriebener Eigenständigkeitserklärung muss innerhalb der nächsten 5 Werktage eingereicht werden (sofern nicht anders vom Prüfenden gewünscht).
- Alle Studierenden des Instituts für Romanistik sind verpflichtet, ihre schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf elektronischen Datenträgern zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest.
- Entdeckte Plagiatsfälle werden zur endgültigen Prüfung dem Prüfungsausschuss vorgelegt, der über das weitere Vorgehen entscheidet (bis hin zum Ausschluss aus der Universität, gemäß §51 (8) Landeshochschulgesetz - LHG M-V). Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.
3. Vorlagen für wissenschaftliches Arbeiten
Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei den Anwender*innen.
HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.
Word-Vorlagen:
- Seminararbeit:
- Praktikumsbericht:
- Bachelorarbeit:
- Masterarbeit: PHF
- PowerPoint-Präsentation:
2. Fachspezifische Grundsätze für das wissenschaftliche Arbeiten am Institut für Romanistik
- Das Verfassen von Texten ist in den Geisteswissenschaften nicht die Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse, sondern der Prozess des wissenschaftlichen Arbeitens selbst. Insofern ist die Verfertigung der Argumentation in Auseinandersetzung mit Quellen und Sekundärliteratur die eigentliche Prüfungsleistung.[1]
- Texte, die Sie als Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten) einreichen, müssen vollständig von Ihnen selbst geschrieben sein.
- Der Einsatz von generativen Large Language Models wie z.B. ChatGPT für die Erstellung schriftlicher Prüfungsleistungen ist nicht zugelassen. Dies betrifft sowohl die Erstellung von Gliederungen, als auch das Generieren von Text aus der Gliederung, von Text aus Text (z.B. einer Einleitung aus dem Gesamttext der Arbeit) oder das freie Generieren von Text auf der Grundlage von in einem Prompt formulierten Stichpunkten.
- Das Delegieren von Prüfungsleistungen an Dritte („Ghostwriting“) ist ebenfalls ausdrücklich nicht zugelassen, dies gilt auch für das Verfassen von „Entwürfen“ durch Dritte.
- Grundsätzlich sind alle Methoden zulässig, mit denen Sie einen selbstgeschriebenen Text kontrollieren und korrigieren. Darunter fällt z.B. die Textkorrektur mit Programmen wie Grammarly oder die Autokorrekturfunktion Ihrer Textverarbeitung.
- Klären Sie im Zweifel vorab mit Ihren jeweiligen Prüfer*innen, welche Methoden im Einzelnen zugelassen sind und wie sie angegeben werden müssen.
- Indem Sie die sog. „Eigenständigkeitserklärung“ unterzeichnen, versichern Sie ausdrücklich und an Eides statt, dass Sie den Text zur Gänze selbst geschrieben haben. Wer eine falsche Erklärung abgibt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet und kann zum Ausschluss aus der Universität führen (siehe §51 (8) Landeshochschulgesetz - LHG M-V).
[1] Vgl. auch: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/we05/studium/online-learning/wiss_arb/_ressourcen/Leitfaden_Wissenschaftliche-Arbeiten_Sept2025.pdf
4. Selbstständigkeitserklärung
Inhalt wird noch hinzugefügt …
