ERASMUS + Studium, Beratung und Anerkennung

RIH

Das Rostock International House ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu den internationalen Beziehungen und Austauschaktivitäten der Universität Rostock. Es bietet allen interessierten Student/innen regelmäßig umfassende Informationsveranstaltungen zum Thema "Studium und Praktikum im Ausland" an. Die Teilnahme ist Voraussetzung für alle weiteren Beratungsgespräche im RIH. Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-rostock.de/internationales/ins-ausland/studium-im-ausland/ sowie unter News  über aktuelle Termine und Informationen.

Die ERASMUS+Koordinatoren am Institut für Romanistik unterstützen Sie sehr gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Auslandsstudiums. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung ist die Erstellung des Learning Agreements (LA), auf dem die Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Leistungen in Rostock beruht.

Auf Ihrem LA wird in der dafür vorgesehenen Tabelle eindeutig angegeben, welche Module oder welche Lehrveranstaltungen als Module bzw. Teile von Modulen angerechnet werden.

Die Beurteilung der wesentlichen Ähnlichkeit von Modulen erfolgt auf Grundlage der Angaben zum Lehrveranstaltungsangebot auf den Internetseiten der Partneruniversitäten. Stimmen die LP/ECTS-Zahlen (LP = ECTS) von Lehrveranstaltungen oder Modulen der Heimatuniversität und der Partneruniversität nicht überein, ist das allein kein Grund, diese nicht anzuerkennen. Wichtig ist die Übereinstimmung von Kompetenzprofilen (vgl.Leitfaden der HRK zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen) .

Auch einzelne Lehrveranstaltungen der Partneruniversität können daher als Module in Rostock anerkannt werden; grundsätzlich können aber auch mehrere Lehrveranstaltungen der Partneruniversität zu einem Modul des Rostocker Studienplans zusammengestellt werden.

Die Bearbeitung des LA during the mobility erfolgt im Regelfall innerhalb von 2 Wochen. Bei mehrtägiger Abwesenheit Ihres zuständigen ERASMUS-Beraters werden Sie per Abwesenheitsnotiz an die Vertretung weitergeleitet.

Die Berichtspflicht der Studierenden ist seitens des Instituts für Romanistik mit dem Transcript of Records (ToR), seitens des Rostock International House mit der geforderten Dokumentation (Bericht über den Austausch sowie Befragung) erfüllt. Darüber hinausgehende (Zwischen-)Berichte und Dokumentationen über das Auslandsemester sind am Institut für Romanistik für die Anerkennung nicht erforderlich.

Das ToR dient uns nicht als Bemessensgrundlage für das erfolgreiche Absolvieren Ihres ERASMUS-Aufenthaltes; es ist unsere Grundlage für die im Vorfeld im LA geregelte Anerkennung Ihrer bestandenen Studienleistungen im Ausland. Idealerweise erfolgt die Ausstellung von Äquivalenzbescheinigungen bei Anfertigung des ToR der Heimathochschule, ggf. in Kooperation mit der Fachstudienberatung. Haben Sie weitere Studienleistungen außerhalb des im LA vereinbarten Umfangs als bestanden dokumentiert, gelten die Regeln der Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten, und Sie vereinbaren einen Termin mit der/dem zuständigen Studienfachberater/in.

Zur Festlegung Ihrer Modulnoten nutzen wir die Umrechnungstabellen, die Sie hier einsehen können.

Pro ERASMUS-Semester wird ein LA erstellt. Erstreckt sich Ihr Aufenthalt über 2 Semester, vereinbaren Sie mit uns ein zweites LA vor dem Beginn des neuen Studiensemesters im Ausland. Bei einem ERASMUS-Aufenthalt von 2 Semestern Dauer erfolgt die Gewährung des 2. Semesters ohne Bericht / Überprüfung der Noten des 1. Semesters.

Aus dem Ausland kann alle Kommunikation selbstverständlich elektronisch (z.B. über Scans des LA) erfolgen.